Stiftungen
Von der reformatorischen Freistelle des Landesherren zum Stipendium privater Stifter und Förderer?
Mit der Gründungserklärung der Fürstenschule St. Afra 1543 wurden für Schüler aus nicht begüterten Elternhäusern in größerem Umfang Freistellen eingerichtet. Für die Aufnahme in eine Freistelle als Landeskind des albertinischen Sachsen waren ausschließlich Festigkeit im Glauben, Begabung und Fleiß gefordert. Seine Befähigung musste jeder Kandidat in einer Aufnahmeprüfung nachweisen.
Seit der Eröffnung des Sächsischen Landesgymnasiums gibt es neben der sächsischen Landesförderung auch für sozial engagierte, akademisch exzellente und sozial benachteiligte Afraner die Möglichkeit, Stipendiat einer privaten oder gemeinnützigen Stiftung zu werden.
Dank der großzügigen finanziellen Unterstützung durch die Mathias Kleyboldt Stiftung, die Esther-und-Silvius-DORNIER-STIFTUNG, die Karg-Stiftung und die Melanchthon-Stiftung konnte seit 2003 80 Afranern ein Teil- bzw. Vollstipendium gewährt werden. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine schriftliche Bewerbung und die erfolgreiche Teilnahme an einer Auswahltagung, die durch die Stiftungen selbst organisiert wird.
Ein Überblick:
| Stiftung | Stipendiaten SJ 2007/08 | Stipendiaten und Alumni |
| Mathias Kleyboldt Stiftung | 15 Afraner | 30 Afraner |
| Esther und Silvius Dornier Stiftung | 10 Afraner | 20 Afraner |
| Melanchthon - Stiftung | 5 Afraner | 20 Afraner |
| Karg - Stiftung | 5 Afraner | 10 Afraner |







