Aktuelles

24.05.21
Befreiung von Testpflicht

Information für Geimpfte und Genesene

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind geimpfte oder genesene Personen den getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet, dass Lehrkräfte, schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, von der Verpflichtung, sich zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen, befreit sind und dementsprechend die Schulen frei betreten können. Dies gilt auch für sonstige Personen, wie z. B. Eltern. Auch diese benötigen für den Zutritt zum Schulgelände keinen negativen Testnachweis.

Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen gelten nicht, wenn sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS­CoV-2 aufweisen oder wenn eine aktuelle Infektion mit dem Coronavi­rus SARS-CoV-2 bei ihnen nachgewiesen ist.

Zur Nachweisführung sind Impf- oder Testbescheinigungen [...] im Original vorzulegen.

Der Nachweis über eine Genesung von einer Infektion mit SARS-CoV-2 (min. 28 Tage bis max. 6 Monate alt) kann über folgende Wege erbracht werden:

  • Laborergebnis (PCR), 
  • ärztliches Attest über die erfolgte Infektion auf der Grundlage eines PCR-Tests oder
  • Absonderungsbescheid, in dem der PCR-Test als Begründung aufgeführt ist.

Bitte legen Sie uns gegebenenfalls die Nachweise zur Anreise vor.

Den vollständigen Text zur Umsetzung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung finden Sie hier.

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