Aktuelles

18.01.26
Förderung für BaföG-Berechtigte

Die Melanchthon-Stiftung fördert Berechtigte auch schon in den Jahrgängen 7-9

Der Verein ehemaliger Fürstenschüler – ein Zusammenschluss ehemaliger Schüler der beiden mitteldeutschen Fürstenschulen St. Afra zu Meißen und St. Augustin zu Grimma – und der Pförtner Bund – eine Vereinigung ehemaliger Schüler in Schulpforte – gründeten 1961 die Melanchthon-Stiftung als Schüler-Freistellenwerk. ("Freistelle" bedeutet, dass die Kosten für das Internat teilweise oder gänzlich übernommen werden.)

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands fördert die Melanchthon-Stiftung im Gebiet der neuen Bundesländer Jugendliche, die Schulen besuchen, an denen die Erziehungs- und Bildungstraditionen der sächsischen und brandenburgischen Fürsten- und Landesschulen als Internatsschulen gepflegt werden.

Derzeit werden Schülerinnen und Schüler der Klosterschule Roßleben, der Landesschule Pforta, des Landesgymnasiums Sankt Afra zu Meißen und des Gymnasiums St. Augustin zu Grimma gefördert.

Ab dem Schuljahr 2026/27 vergibt die Melanchthon-Stiftung Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 7-9 Stipendien im Höhe von bis zu 500 € je Zahlmonat. Voraussetzung ist das Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen für eine BaföG-Unterstützung. BaföG-Rechner werden online angeboten, z. B. hier.

Stipendien werden in der Regel durch die Schüler und ihre Eltern in der jeweiligen Schule beantragt. Zuständig für Erstberatung und Beantragung an Sankt Afra sind Frau Evangelina Gonzalez und Herr Stefan Weih.

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