Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).

Das Sächsische Landesgymnasium Sankt Afra ist eine transparenzpflichtige Stelle.

Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen

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